
Hier gehts zur Vereinssuche (Bundesland auswählen und Oeckinghausen eingeben).
Bei der Ortssuche findet man den TuS Oeckinghausen unter Schalksmühle.
Ab Samstag, 30. Mai 2020 kann, unter Einhaltung folgender Regeln, der Sportplatz auf der Susannenhöh zu Trainingszwecken wieder genutzt werden.
Entscheidend für die Öffnung des Sportplatzes ist die Einhaltung der vom Land NRW herausgegebenen „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) in der ab dem 30. Mai 2020 gültigen Fassung, § 9 Sport. (siehe: https://www.land.nrw/corona)
Ordnungsämter können Kontrollen durchführen und bei Nichteinhalten der Maßnahmen die Anlage gegebenenfalls schließen.
Corona-Beauftragter ist Thomas Langescheid. Der Corona-Beauftragte überwacht die Einhaltung der Richtlinien und ist Ansprechpartner bei Fragen.
Die Toiletten sind bis auf weiteres nur über den Seiteneingang zugänglich. Die Tür muss nach verlassen der Anlage wieder verschlossen werden. Das Betreten des Vereinsraums ist nicht notwendig und untersagt. Die Toiletten und der Flur dorthin werden täglich gereinigt. Umkleiden und Duschen dürfen nicht benutzt werden.
Es dürfen sich, jeweils höchstens 30 Personen gleichzeitig auf dem Sportplatz und dem Beachfeld aufhalten, zusätzlich dürfen sich bis zu 4 Personen auf jedem Tennisplatz aufhalten.
Die allgemeinen Abstandsregeln (1,5 m) sollten, wenn möglich, beachtet werden.
– Bei Krankheitssymptomen zu Hause bleiben.
– Sportsachen getrennt von anderen Spielern ablegen
– Kein Handshake
– Eigenes sauberes Handtuch (z.B. als Unterlage fürs Sitzen, Schweiß abwischen)
Nachdem ab dem 07.05.2020 wieder Breitensport im Freien unter Einhaltung von Regeln erlaubt ist, haben wir, der Vorstand der Tennisabteilung und einige fleißige Helfer, die Tennisplätze für den Spielbetrieb hergerichtet und die notwendigen Maßnahmen und Richtlinien erstellt und umgesetzt.
Ab Sonntag, 10. Mai 2020 können, unter Einhaltung folgender Regeln, die Tennisplätze auf der Susannehöh genutzt werden.
Entscheidend für die Öffnung der Tennisplätze ist die Einhaltung der vom Land NRW herausgegebenen „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) in der ab dem 7. Mai 2020 gültigen Fassung, § 4 (4):
„Erlaubt ist der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen sowie im öffentlichen Raum, wenn dieser kontaktfrei durchgeführt wird, geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sichergestellt sind. Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt; bei Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.“
Ordnungsämter können Kontrollen durchführen und bei Nichteinhalten der Maßnahmen die Anlage gegebenenfalls schließen.
Corona-Beauftragter ist Thomas Langescheid. Der Corona-Beauftragte überwacht die Einhaltung der Richtlinien und ist Ansprechpartner bei Fragen.
Die Toiletten sind bis auf weiteres nur über den Seiteneingang zugänglich. Die Tür muss nach verlassen der Anlage wieder verschlossen werden. Das Betreten des Vereinsraums ist nicht notwendig und untersagt. Um die Plätze vor dem Tennisspiel wässern zu können ist es allerdings weiterhin notwendig, das Licht im Vereinsraum einzuschalten. Dies kann aber direkt an der Eingangstür erfolgen, ohne den Raum zu betreten. Die Toiletten und der Flur dorthin werden täglich gereinigt. Umkleiden und Duschen dürfen nicht benutzt werden.
Es sollten sich, höchstens 8 Personen gleichzeitig auf der Anlage aufhalten (jeweils 2 Spieler auf jedem Platz und jeweils 2 Spieler für die nächste Runde). Die Spieler von Platz 1 halten sich an der Sitzgruppe am Platz 1 auf. Die Spieler von Platz 2 halten sich vor dem Vereinsheim auf und nutzen nicht den Weg an den Plätzen vorbei sondern gehen über den Sportplatz zum Platz.
Unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln ist auch das Spielen eines Doppels erlaubt. Hier die Aussage der Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt Andrea Milz hierzu:
Youtube Video Auschnitt mit Andrea Milz
Bei Krankheitssymptomen zu Hause bleiben.
Tennissachen getrennt vom Spielpartner ablegen
Kein Handshake
Eigenes sauberes Handtuch (z.B. als Unterlage fürs Sitzen, Schweiß abwischen)